Bis zu 6.000 EUR staatliche Förderungen¹.
Das neue Förderprogramm des Bundes erleichtert Privatpersonen den Einstieg in die elektrische Mobilität. Informieren Sie sich über die staatlichen Vorteile und erfahren Sie, wie Sie schon bald in einem elektrifizierten Modell von uns unterwegs sein können. Das neue Förderprogramm gilt rückwirkend zum 01.01.2026.
Profitieren Sie jetzt von der staatlichen Unterstützung¹ – und starten Sie mit einem neuen elektrifizierten Mercedes-Benz, smart oder BYD in die Zukunft der Mobilität.
- Die Förderung gilt nur für Privatkunden mit Fahrzeugneuzulassungen ab 1. Januar 2026.
- Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden.
- Gilt für Kauf oder Leasing von erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugen der EU-Klasse M1³.
- Gefördert werden Fahrzeuge mit Antrieb
- Batterieelektrisch (BEV)
- Plug-in-Hybrid (PHEV)
- Batterieelektrisch mit Range-Extender (REEV)
- REEV- und PHEV-Modelle müssen erfüllen:
- CO₂-Emissionen ≤ 60 g/km oder
- Elektrische Reichweite ≥ 80 km
- Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen beträgt max. 80.000 Euro. Für max. zwei Kinder erhöht sich diese Grenze um 5.000 € pro Kind auf max. 90.000 Euro.
- Förderung in Höhe von EUR 3.000 für vollelektrische Neufahrzeugen
- Förderung in Höhe von EUR 1.500 für Neufahrzeuge mit Plug-in-Hybrid Antrieb oder Range Extender.
- Zusätzlich EUR 1.000, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen zwischen EUR 45.001 bis 60.000 liegt.
- Zusätzlich EUR 2.000, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen bei max. EUR 45.000 liegt.
- Zusätzlicher Kinderbonus von max. EUR 1.000 € (EUR 500 pro Kind).
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen |
| EUR 85.001 | EUR 90.0000 |
| EUR 80.001 | EUR 85.000 |
| EUR 60.001 | EUR 80.000 |
| EUR 45.001 | EUR 60.000 |
| bis | EUR 45.000 |
| Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren |
| vollelektrische Fahrzeuge |
Plug-In- Hybride |
| nicht föderfähig | nicht förderfähig |
| nicht förderfähig | nicht förderfähig |
| EUR 3.000 | EUR 1.500 |
| EUR 4.000 | EUR 2.500 |
| EUR 5.000 | EUR 3.500 |
| Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren |
| vollelektrische Fahrzeuge |
Plug-In- Hybride |
| nicht förderfähig | nicht förderfähig |
| EUR 3.500 | EUR 2.000 |
| EUR 3.500 | EUR 2.000 |
| EUR 4.500 | EUR 3.000 |
| EUR 5.500 | EUR 4.000 |
| Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
| vollelektrische Fahrzeuge | Plug-In- Hybride |
| EUR 4.000 | EUR 2.500 |
| EUR 4.000 | EUR 2.500 |
| EUR 4.000 | EUR 2.500 |
| EUR 5.000 | EUR 3.500 |
| EUR 6.000 | EUR 4.500 |
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¹ Nur für Privatkunden. Die E‑Auto-Förderung gilt beim Kauf oder Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb. Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesumweltministeriums.
² Stand 19.01.2026. Es gelten die Bedingungen und Konditionen, die auf der Seite des Bundesumweltministeriums zu finden sind. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Gewährung von bestimmten Förderbeträgen durch das Förderprogramm.
³ Die EU-Fahrzeugklasse M1 umfasst Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.