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E-Auto fahren. Steuervorteile nutzen.


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bild zeigt: Ihr Ansprechpartner für Service und Werkstatt: Maik Richter, Werkstattleiter im Service-Outlet.

Turboabschreibung für E-Autos: Jetzt bei Autohaus Hirschvogel elektrisch durchstarten

 

Die Elektromobilität bietet Unternehmen, Selbstständigen und Gewerbetreibenden nicht nur Vorteile bei Effizienz, Fahrkomfort und laufenden Betriebskosten. Durch die sogenannte Turboabschreibung für E-Autos kann auch die Investition in ein betrieblich genutztes Elektrofahrzeug steuerlich besonders interessant sein. Bei Autohaus Hirschvogel finden Sie eine attraktive Auswahl moderner Elektroautos und erhalten eine persönliche Beratung rund um Fahrzeugkauf, Finanzierung, Reichweite und Lademöglichkeiten.

 

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Für Unternehmen und Selbstständige

Die E-Auto-Turboabschreibung kann für Selbstständige, Freiberufler, Handwerksbetriebe, Einzelunternehmen und größere Fuhrparks interessant sein. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Fahrzeug dem betrieblichen Anlagevermögen zugeordnet werden kann. Eine individuelle Prüfung durch eine qualifizierte Steuerberatung wird empfohlen.

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Das passende Firmenfahrzeug finden

Reichweite, Ladeleistung, Platzangebot und tägliche Fahrstrecke spielen bei der Wahl eines elektrischen Firmenwagens eine wichtige Rolle. Autohaus Hirschvogel unterstützt Sie dabei, ein Elektroauto zu finden, das zu Ihrem Unternehmen, Ihrem Budget und Ihrem individuellen Fahrprofil passt.


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Kaufen oder finanzieren

Die Turboabschreibung ist insbesondere beim Kauf oder bei einer Finanzierung des Elektrofahrzeugs relevant. Beim Leasing kann die steuerliche Behandlung anders ausfallen. Das Team von Autohaus Hirschvogel zeigt Ihnen passende Beschaffungsmöglichkeiten und erstellt ein individuelles Angebot für Ihr neues elektrisches Firmenfahrzeug.

Bis zu 75 Prozent im Anschaffungsjahr abschreiben

Für begünstigte Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, ist eine besondere degressive Abschreibung möglich. Dabei können im Jahr der Anschaffung bis zu 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich berücksichtigt werden. In den darauffolgenden Jahren werden weitere 10 Prozent, zweimal jeweils 5 Prozent, anschließend 3 Prozent und zuletzt 2 Prozent abgeschrieben.

Die Turboabschreibung kann den steuerpflichtigen Unternehmensgewinn im Jahr des Fahrzeugkaufs deutlich reduzieren. Sie ist jedoch kein direkter Rabatt auf den Kaufpreis und wird nicht ausgezahlt. Der tatsächliche steuerliche Vorteil hängt unter anderem von der Unternehmensform, dem persönlichen Steuersatz, dem vorhandenen Gewinn und der betrieblichen Nutzung des Fahrzeugs ab.

 

Rechenbeispiel für ein elektrisches Firmenfahrzeug

 

Kostet ein Elektrofahrzeug beispielsweise 60.000 Euro, könnten im Anschaffungsjahr rechnerisch bis zu 45.000 Euro abgeschrieben werden. Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 Prozent ergäbe sich daraus ein theoretischer Steuereffekt von bis zu 13.500 Euro.
Dieses Beispiel dient ausschließlich zur Orientierung. Ob und in welcher Höhe die Abschreibung genutzt werden kann, sollte immer individuell mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater geklärt werden. Autohaus Hirschvogel bietet keine Steuerberatung, unterstützt Sie jedoch gerne bei der Auswahl eines passenden Elektrofahrzeugs und stellt Ihnen die für Ihre Entscheidung relevanten Fahrzeug- und Angebotsdaten bereit.

bild zeigt: Ihr Ansprechpartner für Service und Werkstatt: Maik Richter, Werkstattleiter im Service-Outlet.

 

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Elektrisch investieren. Steuerlich profitieren.

Mit einem modernen Elektrofahrzeug von Autohaus Hirschvogel verbinden Sie nachhaltige Mobilität mit attraktiven Möglichkeiten für Ihr Unternehmen. Profitieren Sie von innovativer Technik, hoher Alltagstauglichkeit und der möglichen Turboabschreibung für betrieblich genutzte E-Autos.


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Die "Turboabschreibung" (75 % Sonder-AfA)

Seit dem 1. Juli 2025 profitieren Unternehmen von einer massiven degressiven Sonderabschreibung für rein elektrische Neufahrzeuge gemäß § 7 Abs. 2a EStG.

  • Gültigkeit: 01.07.2025 – 31.12.2027
  • Fahrzeugtyp: Reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge
  • Der Effekt: 75 % im Jahr der Anschaffung absetzbar

Die Berechnung stellt keine steuerliche Beratung und keinen rechtsverbindlichen Bescheid dar. Sie basiert auf den Eckpunkten des § 7 Abs. 2a EStG und kann sich bei Gesetzesänderungen ändern. Für die tatsächliche steuerliche Auswirkung im Einzelfall ist ein Steuerberater zurate zu ziehen.

Grundlage: Wachstumschancengesetz. BMF – Wachstumschancengesetz


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